Arten von Musikwerken, die nicht veröffentlicht werden können

I. Urheberrechtlich eingeschränkte Werke

• 1. Nicht autorisierte kommerzielle Songs

Einschließlich veröffentlichter Platten, populärer Singles und anderer urheberrechtlich geschützter kommerzieller Musik, die ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht hochgeladen oder verbreitet werden darf.

Typischer Fall: Covern beliebter Songs ohne Genehmigung des Originalautors oder Verwendung von Samples ohne Urheberrechtsklärung.

• 2. Verletzende Adaptionen oder Cover

Adaption oder Zweitschöpfung des Originalwerks (wie Remix, Textcover) ohne Genehmigung des Originalautors.

Plattformregel: Coverwerke müssen einen Autorisierungsnachweis vorlegen, andernfalls werden sie nicht veröffentlicht.

• 3. Songs wie Shout Wheat, die im Freien gesungen werden

II. Inhaltlich verletzende Werke

• 1. Förderung illegaler oder schlechter Werte

Gewalt, Hass, Diskriminierung: Zum Beispiel Texte, die Aufstachelung zu Gewalt, Rassendiskriminierung, Geschlechterdiskriminierung usw. enthalten.

Obszön, pornografisch: Songs, die sexuelle Handlungen direkt beschreiben oder vulgäre Wörter verwenden.

Verletzung der Privatsphäre oder des Rufs: Texte, die die Privatsphäre anderer preisgeben, andere verleumden oder beleidigen.

Typischer Fall: Die 120 Songs auf der schwarzen Liste, die 2015 vom Kulturministerium veröffentlicht wurden, wie "Hallo Lehrer" (Yin San'er), "Flieg in das Bett eines anderen" (Internet-Sänger) usw., wurden wegen vulgärer und gewalttätiger Inhalte verboten.

• 2. Gefährdung der öffentlichen Moral oder der nationalen Sicherheit

Songs, die Inhalte wie Spaltung des Landes, Untergrabung der Staatsmacht, Durchsickern von Staatsgeheimnissen usw. enthalten.

Plattformregel: Alle Musikplattformen verbieten solche Inhalte strikt, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

• 3. Für Minderjährige ungeeignete Inhalte

Texte oder Melodien, die Minderjährige dazu verleiten könnten, gefährliches Verhalten nachzuahmen (wie Selbstmord, Drogenkonsum) oder mit schlechten Informationen in Kontakt zu kommen.

Typischer Fall: Bestimmte Rap-Songs wurden wegen der Beschreibung von Drogenkonsum verboten.

III. Werke mit technischen oder formatbezogenen Problemen

• 1. Dateiformat nicht unterstützt

Plattformen verlangen normalerweise das Audioformat WAV. Das Hochladen anderer Formate (wie FLAC, AAC) kann fehlschlagen.

Lösung: Verwenden Sie Audio-Konvertierungstools, um Dateien in kompatible Formate zu konvertieren.

• 2. Datei beschädigt oder Klangqualität unterdurchschnittlich

Die Aufnahme- und Gesangsqualität von Musikwerken ist zu niedrig; die Dauer ist zu kurz; die Größe eines einzelnen Songs ist normalerweise auf 200 MB begrenzt, die Dauer nicht weniger als 1 Minute.

Typisches Problem: Das Hochladen unvollendeter Demos oder zu langer Dateien mit hoher Klangqualität kann abgelehnt werden.

IV. Andere besondere Umstände

• 1. Spezifische Musik wie Nationalhymnen, Polizeilieder

Nicht autorisierte Adaption oder kommerzielle Nutzung von Nationalhymnen, Polizeiliedern, Militärliedern usw. ist illegal.

Rechtsgrundlage: Die Nationalhymne darf nicht für kommerzielle Werbung oder private Bestattungsaktivitäten verwendet werden.

• 2. Enthält sensible politische Inhalte

Texte beinhalten sensible politische Themen, verzerrte Interpretationen historischer Ereignisse usw.

Plattformregel: Solche Inhalte lösen eine manuelle Überprüfung aus und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt.